Allgemeine Geschäftsbedingungen
More Than Digital e.U.
Inhaber: Christian Wagner
Favoritenstrasse 59/8, A-1100 Wien
FN 420838f, Handelsgericht Wien | UID: ATU69002349
Mitglied der Wirtschaftskammer Wien, Fachverband Werbung und Marktkommunikation
office@morethandigital.com
Fassung Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Verträge und Leistungen der More Than Digital e.U., Inhaber Christian Wagner (im Folgenden „Agentur“), gegenüber ihren Auftraggebern (im Folgenden „Kunde“).
- Die Agentur tritt auch unter den Marken SearchAds.agency und MehrPatienten.at auf. Dabei handelt es sich um Marken und Webauftritte der More Than Digital e.U. und nicht um eigene Rechtsträger. Vertragspartner ist in allen Fällen ausschließlich die More Than Digital e.U.
- Die Agentur erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Verbrauchergeschäfte im Sinne des KSchG werden nicht abgeschlossen. Der Kunde bestätigt mit Auftragserteilung, dass der Auftrag zum Betrieb seines Unternehmens gehört.
- Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Agentur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen erbringt. Eines gesonderten Widerspruchs bedarf es nicht.
- Im Fall von Widersprüchen gilt folgende Rangordnung: individuelle schriftliche Vereinbarungen, danach das jeweilige Angebot bzw. die Leistungsbeschreibung, danach diese AGB.
- Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
- Angebote und Kostenvoranschläge der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Die im Angebot genannte Gültigkeitsdauer, insbesondere für Stundensätze und Pauschalen, ist zu beachten.
- Der Vertrag kommt durch schriftliche oder in Textform (E-Mail genügt) erklärte Auftragserteilung des Kunden zustande, spätestens jedoch mit Beginn der Leistungserbringung durch die Agentur mit Wissen des Kunden.
- Soweit in diesen AGB Schriftlichkeit gefordert wird, genügt die Textform, insbesondere E-Mail. Ausgenommen sind Vertragsauflösungen aus wichtigem Grund, die in Textform mit Zugangsnachweis zu erfolgen haben.
- Beauftragung durch Agenturen: Wird die Agentur von einer anderen Agentur oder einem sonstigen Dienstleister für dessen Endkunden beauftragt, ist ausschließlich der unmittelbare Auftraggeber Vertragspartner und Zahlungspflichtiger. Ein Vertragsverhältnis zum Endkunden entsteht nicht. Der Auftraggeber ist für die Einholung sämtlicher Freigaben, für die Beistellung von Inhalten und Zugängen sowie für die Weitergabe der hier geregelten Verantwortlichkeiten an seinen Endkunden verantwortlich. Ein Auftritt der Agentur als Subunternehmer ohne eigene Nennung gegenüber dem Endkunden ist zulässig, sofern dies vereinbart wurde.
§ 3 Leistungsumfang
- Die Agentur erbringt Leistungen im Bereich des digitalen Marketings, insbesondere: Suchmaschinenwerbung (unter anderem Google Ads, Microsoft Advertising), Social Advertising (unter anderem LinkedIn Ads, Meta Ads), Suchmaschinenoptimierung, Content-Erstellung, Konzeption und Umsetzung digitaler Kampagnen, Entwicklung von Webseiten und Landingpages, Relaunch-Projekte, Webseitenwartung, Webanalyse und Tracking (unter anderem Matomo, Google Analytics, Looker Studio), Conversion-Optimierung, Beratung zu Kundengewinnung, Positionierung und Mitbewerbern sowie Schulungen und Workshops.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich angeführt sind, sind nicht geschuldet. Das gilt insbesondere für laufende Wartung, Aktualisierung und Überwachung nach Go-Live, für Datensicherungen, für Hosting sowie für rechtliche Prüfungen und Beratungen.
- Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrags Gestaltungsfreiheit der Agentur.
- Die Anzahl der enthaltenen Abstimmungsrunden ergibt sich aus dem Angebot. Darüber hinausgehende Abstimmungen werden nach Aufwand verrechnet.
- Zusatzaufwände außerhalb der Leistungsbeschreibung werden nach tatsächlichem Aufwand zum vereinbarten Stundensatz verrechnet. Die Abrechnung erfolgt im Takt von einer Viertelstunde.
- Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung in Textform. Sie können vereinbarte Termine und Zeitpläne entsprechend verschieben.
- Termin- und Zeitangaben sind unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Befindet sich die Agentur mit einer verbindlich vereinbarten Leistung in Verzug, kann der Kunde vom Vertrag erst zurücktreten, nachdem er der Agentur in Textform eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist.
- Beiziehung Dritter: Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte (etwa Freelancer, Partneragenturen, technische Dienstleister) beizuziehen. Einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf es nicht. Die Agentur haftet für das Verhalten dieser Dritten wie für eigenes Verhalten und bleibt alleiniger Vertragspartner des Kunden. Datenschutzrechtliche Regelungen zu Unterauftragsverarbeitern bleiben davon unberührt (§ 12).
- In Dauerverpflichtungen gegenüber Dritten, die im Interesse des Kunden eingegangen und ihm vorab bekannt gegeben wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, insbesondere Lizenz-, Hosting- und Abonnementverträge, tritt der Kunde bei Vertragsende ein oder ersetzt der Agentur die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin anfallenden Kosten.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt der Agentur rechtzeitig, vollständig und kostenlos alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Bild- und Textmaterialien sowie Zugänge zur Verfügung. Dazu zählen je nach Projekt insbesondere Administrationszugänge zur Webspace-Verwaltung, FTP-Zugänge, eine leere Datenbank, Zugriff auf Werbe-, Analyse- und Suchkonsolen-Konten sowie ein benannter Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.
- Freigabefiktion: Vorgelegte Zwischenstände, Entwürfe, Texte, Anzeigen und Konzepte gelten als freigegeben, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Werktagen ab Übermittlung in Textform Einwendungen erhebt. Die Agentur weist bei Übermittlung auf diese Frist hin.
- Verzögerungen, die auf fehlende Inhalte, Zugänge oder Freigaben des Kunden zurückgehen, verlängern den Projektzeitraum entsprechend. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben wiederholt werden müssen oder verzögert werden, insbesondere durch Projektunterbrechung und Wiedereinarbeitung.
- Ruht ein Projekt aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, länger als drei Monate, ist die Agentur berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen. Die Fortsetzung erfolgt nach Maßgabe der dann verfügbaren Kapazitäten.
- Rechteclearing: Der Kunde ist verpflichtet, die beigestellten Unterlagen (Texte, Bilder, Logos, Schriften, Videos, Daten) auf Urheber-, Marken-, Kennzeichen- und sonstige Rechte Dritter zu prüfen, und sichert zu, dass sie frei von entgegenstehenden Rechten Dritter sind und für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden können. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von Dritten in Anspruch genommen, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos und ersetzt ihr sämtliche daraus entstehenden Nachteile, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde unterstützt die Agentur bei der Abwehr solcher Ansprüche und stellt ihr die erforderlichen Unterlagen unaufgefordert zur Verfügung.
§ 5 Rechtliche Verantwortung für Inhalte und Werbeaussagen
- Die Agentur ist eine Marketingagentur und erbringt keine Rechtsberatung. Eine juristische Prüfung von Inhalten, Werbeaussagen, Kampagnen oder technischen Umsetzungen auf ihre rechtliche Zulässigkeit ist nicht Bestandteil der Leistung und wird nicht geschuldet.
- Warnpflicht: Werden der Agentur bei der Leistungserbringung offenkundige und für sie ohne juristische Prüfung erkennbare rechtliche Bedenken bewusst, wird sie den Kunden darauf hinweisen. Solche Hinweise erfolgen unverbindlich, stellen keine Rechtsberatung dar und begründen keine weitergehende Prüfpflicht. Nach Erfüllung dieser Warnpflicht sowie in Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, die vom Kunden vorgegeben oder freigegeben wurden. Gleiches gilt für Leistungen, die unter Einsatz von KI-Werkzeugen erbracht wurden.
- Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die von ihm beigestellten und die von ihm freigegebenen Inhalte und Werbeaussagen zulässig sind. Das betrifft insbesondere berufsrechtliche und standesrechtliche Vorgaben (etwa die Werberichtlinien der Ärztekammer, Vorgaben der Zahnärztekammer und vergleichbarer Kammern), das Arzneimittel- und Heilmittelwerberecht, das Medizinprodukterecht, Vorschriften über Preisangaben, das Lauterkeitsrecht sowie Marken- und Urheberrechte.
- Für Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweise und die Ausgestaltung des Consent-Managements ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Die Agentur setzt technisch um, was der Kunde vorgibt und freigibt. Die Auswahl und der Einsatz von Tracking- und Drittdiensten erfolgt nach Vorgabe des Kunden.
- Wird die Agentur wegen Inhalten oder Werbeaussagen des Kunden von Dritten, Kammern oder Behörden in Anspruch genommen, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos und ersetzt die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, Prozesskosten sowie Kosten allfälliger Urteilsveröffentlichungen.
§ 6 Werbekonten, Werbebudget und Plattformen Dritter
- Werbekonten (unter anderem Google Ads, Microsoft Advertising, Meta, LinkedIn) samt aller vorgenommenen Einstellungen und Optimierungen stehen im Eigentum des Kunden bzw. werden auf seinen Namen geführt. Die Agentur erhält Verwaltungszugriff. Mit Vertragsende endet dieser Zugriff, die Konten und die darin enthaltenen Arbeitsergebnisse verbleiben beim Kunden.
- Die Agentur verrechnet keine Aufschläge und keine verdeckten Provisionen auf Werbebudgets.
- Das Werbebudget wird grundsätzlich direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Plattform abgerechnet. Der Kunde hinterlegt hierfür seine eigenen Zahlungsdaten im Konto.
- Eine Abwicklung des Werbebudgets über die Agentur erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. In diesem Fall gelten die im Angebot getroffenen Regelungen zu Vorauszahlung und Abrechnungsintervall. Die Weiterverrechnung erfolgt ohne Aufschlag zu den tatsächlich angefallenen Kosten. Die Agentur ist berechtigt, die Ausspielung von Kampagnen bei Zahlungsverzug ohne weitere Ankündigung zu pausieren. Für eine Nichtausschöpfung des Budgets, für Rückbuchungen, Gutschriften oder Zahlungsstörungen der Plattform haftet die Agentur nicht.
- Steuern und Abgaben auf Werbeleistungen, insbesondere Digitalsteuern und vergleichbare länderspezifische Abgaben, trägt der Kunde. Das gilt auch bei direkter Abrechnung zwischen Kunde und Plattform. Höhe und Anwendbarkeit richten sich nach den jeweils geltenden Bestimmungen und den Vorgaben der Plattform.
- Für die Nutzung der Plattformen gelten deren jeweilige Nutzungs- und Werberichtlinien. Der Kunde anerkennt mit der Auftragserteilung, dass diese Bedingungen das Vertragsverhältnis mitbestimmen. Entscheidungen der Plattformbetreiber liegen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur. Das betrifft insbesondere die Ablehnung oder Entfernung von Anzeigen, Konto- oder Kampagnensperren, Änderungen von Richtlinien, Funktionen, Algorithmen oder Preismodellen sowie Änderungen der Kosten pro Klick. Die Agentur kann daher nicht dafür einstehen, dass eine beauftragte Kampagne durchgehend ausgespielt wird.
§ 7 Honorar, Wertsicherung und Zahlung
- Die Verrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand zum vereinbarten Stundensatz oder als Pauschale, jeweils nach Maßgabe des Angebots. Aufwandsbezogene Leistungen werden im Takt von einer Viertelstunde abgerechnet. Auch Pauschalen und Fixpreise beruhen auf einer Stundenkalkulation.
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Bei Leistungen an Unternehmer im übrigen EU-Raum erfolgt die Abrechnung nach dem Reverse-Charge-Verfahren; die Umsatzsteuer ist vom Kunden selbst abzuführen. Der Kunde stellt hierfür eine gültige UID-Nummer bei.
- Der Honoraranspruch entsteht, sobald die jeweilige Leistung erbracht wurde. Fehlt für eine erbrachte Leistung ausnahmsweise eine Honorarvereinbarung, hat die Agentur Anspruch auf ein Honorar in marktüblicher Höhe.
- Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert verrechnet. Barauslagen der Agentur, insbesondere Reise- und Fahrtkosten, Kosten für Bildmaterial, Domains, Fremdleistungen und behördliche Gebühren, sind vom Kunden zu ersetzen. Reisezeiten und Vor-Ort-Termine werden zum vereinbarten Stundensatz verrechnet, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
- Kostenvoranschläge und Aufwandsschätzungen: Im Angebot genannte Stunden- und Aufwandsangaben sind Schätzungen. Zeichnet sich ab, dass der tatsächliche Aufwand die Schätzung um mehr als 15 % übersteigt, informiert die Agentur den Kunden vorab in Textform. Die Überschreitung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 5 Werktagen ab diesem Hinweis in Textform widerspricht. Überschreitungen bis 15 % gelten von vornherein als genehmigt und bedürfen keiner gesonderten Verständigung.
- Wertsicherung: Die vereinbarten Stundensätze und Pauschalen sind wertgesichert. Als Maß dient der von der Statistik Austria verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 oder ein an seine Stelle tretender Index. Die Anpassung erfolgt jeweils zum 1. Jänner eines Jahres im Ausmaß der Veränderung des Index für den Monat Oktober des Vorjahres gegenüber dem Monat Oktober des Vorvorjahres. Die erste Anpassung erfolgt frühestens zum 1. Jänner des auf den Vertragsschluss folgenden Jahres. Unterbleibt eine Anpassung, liegt darin kein Verzicht auf künftige Anpassungen.
- Abrechnungszeitpunkte und -intervalle richten sich nach dem Angebot. Laufende Betreuungsleistungen werden im Nachhinein abgerechnet, je nach Vereinbarung monatlich, quartalsweise oder nach Abschluss der Leistung.
- Bei Webseitenprojekten gilt, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist: Drei Monate nach Beauftragung werden 50 % der Auftragssumme in Rechnung gestellt. Die finale Rechnungslegung erfolgt nach dem Go-Live. Wird das Projekt früher abgeschlossen, wird die vollständige Auftragssumme unmittelbar nach dem Go-Live verrechnet.
- Die Agentur ist berechtigt, insbesondere bei Erstaufträgen und bei Projekten größeren Umfangs, eine Anzahlung, Vorauszahlung oder Akontozahlung zu verlangen. Der Leistungsbeginn kann vom Eingang der Anzahlung abhängig gemacht werden.
- Rechnungen werden elektronisch übermittelt. Das Zahlungsziel beträgt 15 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Einwendungen gegen eine Rechnung sind binnen vier Wochen ab Zugang in Textform zu erheben.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für unternehmerische Geschäfte gemäß § 456 UGB. Der Kunde ersetzt darüber hinaus die angemessenen Kosten der Mahnung und Betreibung, einschließlich der Kosten eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts, sowie den gesetzlichen Pauschalbetrag für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB.
- Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann die Agentur nach einmaliger Mahnung und einer Nachfrist von 7 Tagen sämtliche Leistungen einstellen, laufende Kampagnen pausieren und Arbeiten unterbrechen, bis der offene Betrag beglichen ist (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung des Kunden zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt. Daraus resultierende Nachteile, insbesondere entgangene Werbeausspielung, gehen zulasten des Kunden.
- Terminverlust: Wurde Ratenzahlung oder ein Zahlungsplan vereinbart, ist die Agentur bei nicht fristgerechter Zahlung einer Teilzahlung oder Nebenforderung berechtigt, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. Zahlungen dürfen wegen Bemängelungen nicht zurückgehalten werden.
§ 8 Laufzeit, Beendigung und Storno
- Grundregel: Laufende Betreuungsleistungen können von beiden Seiten jederzeit, ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen in Textform beendet werden. Verrechnet werden ausschließlich die bis zum Zeitpunkt der Beendigung angefallenen Aufwände.
- Abweichende Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen gelten, soweit sie im Angebot ausdrücklich vereinbart wurden. Das betrifft insbesondere Wartungspakete und über die Agentur bezogene Softwarelizenzen.
- Für Wartungspakete mit vereinbarter Laufzeit gilt, sofern im Angebot nichts anderes bestimmt ist: Die Laufzeit beträgt 12 Monate und verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern nicht spätestens 60 Tage vor Ablauf in Textform gekündigt wird. Die Abrechnung erfolgt jährlich im Voraus.
- Über die Agentur bezogene Softwarelizenzen werden unmittelbar nach Bezug weiterverrechnet. Sie sind spätestens 60 Tage vor der jeweiligen Verlängerung in Textform zu kündigen, sofern im Angebot keine abweichende Frist genannt ist. Lizenzen, die über eine Agenturlizenz der Agentur bereitgestellt werden, sind an das aufrechte Vertragsverhältnis gebunden und werden mit dessen Ende nicht weiter verlängert. Eine Fortführung ist über eine eigene, direkt beim Anbieter erworbene Lizenz möglich.
- Abbruch von Projekten: Wird ein zum Fixpreis beauftragtes Projekt vor Fertigstellung beendet, werden die bis dahin tatsächlich erbrachten Leistungen nach Aufwand zum der Kalkulation zugrunde liegenden Stundensatz abgerechnet, höchstens jedoch bis zur Höhe des vereinbarten Fixpreises. Bereits angefallene Kosten für Lizenzen und Leistungen Dritter sind unabhängig davon zu ersetzen.
- Storno von Terminen, Workshops und Schulungen: Verbindlich reservierte Termine können bis 14 Tage vor dem Termin kostenfrei storniert werden. Bei Absage zwischen 13 und 7 Tagen vor dem Termin werden 50 % des vereinbarten Honorars verrechnet, bei Absage weniger als 7 Tage vor dem Termin oder bei Nichterscheinen 100 %.
- Das Recht zur Auflösung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere vor:
- bei erheblichem Zahlungsverzug oder fortgesetzter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten trotz Mahnung mit Nachfrist von 14 Tagen;
- wenn die Leistungserbringung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
- wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Verlangen der Agentur weder Vorauszahlung noch taugliche Sicherheit leistet;
- bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder dessen Abweisung mangels Vermögens;
- bei Inhalten oder Verhaltensweisen des Kunden, die rechtswidrig sind oder geeignet sind, das Ansehen der Agentur zu schädigen.
Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund aufzulösen, wenn die Agentur trotz Mahnung in Textform mit angemessener Nachfrist von zumindest 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Vertragsbestimmungen verstößt.
- Zugänge und Daten nach Vertragsende: Nach vollständiger Bezahlung aller offenen Forderungen werden die Arbeitsergebnisse übergeben und die Zugänge zurückgestellt bzw. die Zugriffsrechte der Agentur entfernt. Projektdaten und Sicherungskopien werden von der Agentur noch 12 Monate nach Vertragsende aufbewahrt und danach ohne weitere Ankündigung gelöscht. Ein darüber hinausgehender Datenexport ist innerhalb dieser Frist gegen Aufwandsersatz möglich. Datenschutzrechtliche Löschpflichten bleiben unberührt.
§ 9 Nutzungsrechte, Agenturbausteine, Drittlizenzen und KI
- Die Nutzungsrechte an den von der Agentur erstellten Arbeitsergebnissen, insbesondere an Webseiten, Landingpages, Texten, Grafiken und Kampagnen, gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Kunden über. Nutzt der Kunde die Leistungen bereits vor diesem Zeitpunkt, beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Verhältnis.
- Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Er darf die Arbeitsergebnisse bearbeiten und weiterentwickeln, auch durch Dritte, sowie im Rahmen einer Betriebsübertragung übertragen. Eine gesonderte Weiterveräußerung oder Lizenzierung an Dritte außerhalb dieses Rahmens bedarf der Zustimmung der Agentur.
- Agenturbausteine: Wiederverwendbare Komponenten der Agentur, insbesondere Design- und Seitenvorlagen, Bricks- und Elementor-Komponenten, Skripte, Tracking- und Konfigurationssetups, Dashboard-Vorlagen, Checklisten und Prozessdokumente, verbleiben im Eigentum der Agentur. Der Kunde erhält daran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen des jeweiligen Projekts.
- Die Agentur ist berechtigt, das im Rahmen der Zusammenarbeit erworbene allgemeine Know-how sowie generische, nicht kundenspezifische Komponenten für andere Projekte weiter zu verwenden.
- Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und Präsentationsunterlagen, die nicht gesondert vergütet wurden, verbleiben im Eigentum der Agentur. Eine Verwertung durch den Kunden außerhalb des Vertragsverhältnisses ist nicht gestattet. Bei widerrechtlicher Nutzung schuldet der Kunde das für diese Nutzung angemessene Honorar.
- Drittlizenzen: Für Plugins, Themes, Schriften, Bildmaterial, Softwaredienste und Hosting gelten die Bedingungen der jeweiligen Anbieter. Die Kosten trägt der Kunde. Lizenzen, die über eine Agenturlizenz bereitgestellt werden, bestehen nur so lange, wie die Agenturlizenz und das Vertragsverhältnis aufrecht sind; danach ist eine eigene Lizenz beim Anbieter zu erwerben. Bei sogenannten Lifetime-Lizenzen richtet sich die Dauer der Update-Bereitstellung nach den Bedingungen des Anbieters; eine Umstellung des Anbieters auf zeitlich begrenzte Modelle liegt außerhalb des Einflussbereichs der Agentur.
- Einsatz von KI-Werkzeugen: Die Agentur ist berechtigt, bei der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge einzusetzen, insbesondere bei Recherche, Textentwicklung und Analyse. Der Kunde prüft alle Inhalte vor Veröffentlichung auf fachliche und rechtliche Richtigkeit. An rein maschinell erzeugten Ergebnissen können keine urheberrechtlichen Ausschließlichkeitsrechte bestehen; die Agentur schuldet daher weder Urheberrechtsschutz noch Einzigartigkeit solcher Inhalte. Sofern der Kunde den Einsatz von KI-Werkzeugen ausschließen möchte, ist dies vor Auftragserteilung in Textform bekanntzugeben.
- Referenznennung: Die Agentur ist berechtigt, den Kunden unter Nennung des Namens und des Logos sowie unter Verwendung von Bildschirmdarstellungen der erbrachten Leistungen als Referenz zu nennen, insbesondere auf ihren Webseiten, in Angeboten und in sozialen Netzwerken. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen; die Referenz wird dann innerhalb angemessener Frist entfernt.
§ 10 Abnahme, Gewährleistung und freiwilliger Support
- Nach Fertigstellung stellt die Agentur das Ergebnis zur Prüfung bereit. Der Kunde hat es innerhalb von 7 Werktagen auf Funktionsfähigkeit und Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung zu prüfen. Werden innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel in Textform gemeldet, gilt die Leistung als abgenommen. Als Abnahme gilt auch die Inbetriebnahme oder produktive Nutzung durch den Kunden, insbesondere die Live-Schaltung.
- Gemeldete Mängel werden im Rahmen der vereinbarten Leistungen behoben und anschließend erneut zur Abnahme bereitgestellt. Teilabnahmen abgrenzbarer Leistungsteile sind zulässig. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
- Rügefristen: Der Kunde hat die Leistung gemäß § 377 UGB unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, jedenfalls binnen 14 Tagen ab Abnahme, in Textform unter Beschreibung des Mangels zu rügen. Verdeckte Mängel sind binnen 14 Tagen ab ihrer Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Leistung als genehmigt; die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund dieses Mangels sind ausgeschlossen.
- Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten. Sie erfasst ausschließlich Mängel, die nachweislich bereits im Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren. Die Vermutungsregel des § 924 ABGB wird abbedungen; der Kunde hat zu beweisen, dass ein Mangel bereits im Übergabezeitpunkt vorlag.
- Die Gewährleistung erfolgt vorrangig durch Verbesserung innerhalb angemessener Frist. Der Agentur sind zumindest zwei Verbesserungsversuche zu ermöglichen; der Kunde ermöglicht ihr alle zur Untersuchung und Behebung erforderlichen Maßnahmen. Die Agentur kann die Verbesserung verweigern, wenn diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist. Erst wenn die Verbesserung fehlschlägt oder verweigert wird, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf Preisminderung oder Wandlung zu; Wandlung nur bei wesentlichen und unbehebbaren Mängeln.
- Kein Mangel liegt insbesondere vor bei: Abweichungen in einzelnen Browsern, Endgeräten oder Betriebssystemen ohne Beeinträchtigung der Kernfunktion, Beeinträchtigungen durch Änderungen des Kunden oder Dritter, Fehlfunktionen von Drittsoftware, Hostingumgebung oder externen Diensten, Auswirkungen externer Angriffe sowie unsachgemäßer Bedienung.
- Freiwillige Supportzeit: Sofern im Angebot ausdrücklich zugesagt, gewährt die Agentur ab Go-Live eine freiwillige Supportzeit. In diesem Zeitraum werden ausschließlich technische Funktions- oder Darstellungsfehler behoben, die im Rahmen der ursprünglichen Entwicklung durch die Agentur verursacht wurden. Nicht umfasst sind inhaltliche Änderungen, Erweiterungen, Wartungsarbeiten, neue Anforderungen sowie Probleme durch unsachgemäße Bedienung, eigenständige Änderungen, Plugin-Installationen oder externe Angriffe. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt davon unberührt.
- Wartung und Datensicherung: Laufende Wartung, Aktualisierung, Überwachung und Datensicherung sind nur dann geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden. Ohne entsprechende Vereinbarung sind der Kunde und sein Hostinganbieter für den laufenden Betrieb, die Aktualität der eingesetzten Software und die Datensicherung verantwortlich. Die Wiederherstellung eines Backups setzt ein bestehendes, funktionsfähiges Backup voraus; ohne laufende Wartungsvereinbarung wird dessen Funktionsfähigkeit nicht geprüft, eine erfolgreiche Wiederherstellung kann daher nicht zugesagt werden.
§ 11 Haftung und kein Erfolgsversprechen
- Die Agentur haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Erfüllungsgehilfen und beigezogenen Dritten. Die Haftung für Personenschäden bleibt in gesetzlichem Umfang unberührt.
- Der Ersatz von Folgeschäden, mittelbaren Schäden, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten, entgangenen Einsparungen, Datenverlust sowie von Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.
- Die Haftung der Agentur ist der Höhe nach mit dem jeweiligen Netto-Auftragswert begrenzt, bei Dauerschuldverhältnissen mit dem in den letzten 12 Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis für die betroffene Leistung bezahlten Nettohonorar.
- Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall innerhalb von 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen, jedenfalls aber innerhalb von drei Jahren ab der schadensbegründenden Handlung.
- Kein Erfolgsversprechen: Die Agentur schuldet eine sorgfältige, dem Stand der Praxis entsprechende Leistungserbringung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine bestimmten Platzierungen in Suchergebnissen, Sichtbarkeitswerte, Klickpreise, Klick- oder Conversion-Raten, Anzahl an Anfragen oder Leads, Umsätze oder Renditen zugesagt. Angaben zu Budgets, Klickpreisen und erwarteten Volumina sind unverbindliche Einschätzungen auf Basis der zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Prognosedaten.
- Für Entscheidungen, Ausfälle, Richtlinien- und Algorithmusänderungen von Plattformen und Drittanbietern sowie für deren Preisgestaltung haftet die Agentur nicht (siehe § 6 Abs. 6).
- Messbarkeit von Daten: Umfang und Genauigkeit von Webanalyse- und Conversion-Daten hängen von Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen, insbesondere von Einwilligungsverhalten der Nutzer, Browsereinstellungen, Werbeblockern, Endgeräten sowie der technischen Architektur der jeweiligen Webseite. Eine vollständige oder lückenlose Datenerfassung wird nicht geschuldet.
- Höhere Gewalt: Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsstörungen infolge höherer Gewalt oder vergleichbarer Ereignisse, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen, insbesondere Ausfälle von Netzen, Rechenzentren oder Drittdiensten, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Naturereignisse und Pandemien. Die Leistungsverpflichtungen ruhen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses, die Fristen verlängern sich entsprechend. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, sind beide Vertragsteile berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; bereits erbrachte Leistungen sind abzurechnen.
§ 12 Datenschutz
- Beide Vertragsteile verpflichten sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des österreichischen DSG.
- Soweit die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, etwa beim Betrieb oder der Betreuung von Webanalyse-Systemen, bei der Webseitenwartung oder beim Zugriff auf Systeme des Kunden, ist der Kunde Verantwortlicher und die Agentur Auftragsverarbeiterin. In diesem Fall wird eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen, die diesen AGB vorgeht.
- Der Kunde stimmt der Beiziehung von Unterauftragsverarbeitern nach Maßgabe der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zu.
- Die Verarbeitung von Kontakt- und Vertragsdaten des Kunden zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung der Agentur.
§ 13 Geheimhaltung
- Beide Vertragsteile verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Kalkulationen, Strategien und Daten des anderen Teils vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
- Die Verpflichtung gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus, für Geschäftsgeheimnisse zeitlich unbegrenzt, solange die Informationen nicht offenkundig sind.
- Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung dieser Vereinbarung bekannt werden, die dem Empfänger bereits bekannt waren oder deren Offenlegung gesetzlich, gerichtlich oder behördlich angeordnet ist. Die Weitergabe an beigezogene Dritte (§ 3 Abs. 8) ist zulässig, sofern diese entsprechend verpflichtet werden.
- Die Referenznennung gemäß § 9 Abs. 8 bleibt von dieser Regelung unberührt.
§ 14 Änderung dieser AGB
- Die Agentur ist berechtigt, diese AGB für laufende Dauerschuldverhältnisse zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. In der Mitteilung wird auf die konkret geänderten Klauseln, auf das Widerspruchsrecht und auf die Bedeutung des Schweigens ausdrücklich hingewiesen.
- Der Kunde kann den Änderungen bis zum Wirksamkeitsdatum in Textform widersprechen. Widerspricht er, endet das betroffene Dauerschuldverhältnis mit dem Wirksamkeitsdatum der Änderung, sofern die Vertragsteile nichts anderes vereinbaren.
- Erfolgt kein Widerspruch, gelten die geänderten AGB ab dem Wirksamkeitsdatum als vereinbart.
- Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte. Solche Änderungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Die Wertsicherung gemäß § 7 Abs. 6 bleibt davon unberührt.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte bedarf der Zustimmung des anderen Vertragsteils. Die Beiziehung Dritter gemäß § 3 Abs. 8 bleibt davon unberührt.
- Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.
- Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für Wien, Innere Stadt, sachlich zuständige Gericht vereinbart. Die Agentur ist überdies berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Fassung Juli 2026. More Than Digital e.U., Favoritenstrasse 59/8, A-1100 Wien.